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P-Konto: Schutz bei Kontopfändung einfach erklärt

Wenn Gläubiger auf ein Konto zugreifen, steht der Alltag still: Miete, Strom, Lebensmittel. Das Pfändungsschutzkonto hält einen Grundbetrag frei – ohne Gerichtstermin und ohne Zustimmung der Bank.

· 3 Min. Lesezeit · Redaktion Suchwiesel

Haushaltsunterlagen, Taschenrechner und Girokarte auf einem TischKI-generiertes Bild

Was ist ein P-Konto und was leistet es?

Ein P-Konto ist kein eigenes Kontomodell, sondern ein normales Girokonto mit einer Zusatzfunktion. Der Vertrag bleibt bestehen, hinzu kommt der gesetzliche Pfändungsschutz. Kontoguthaben ist damit innerhalb des geltenden Freibetrags vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt – auch gegen Verrechnung und Aufrechnung durch die Bank selbst.

Innerhalb des Freibetrags bleiben Barabhebung, Überweisung und Lastschrift möglich. Genau darin liegt der praktische Unterschied zu einem gepfändeten Girokonto ohne Schutzfunktion, bei dem eingehende Beträge zunächst blockiert sind.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag seit Juli 2026?

Seit dem 1. Juli 2026 sind auf dem P-Konto automatisch 1.590 Euro je Kalendermonat geschützt. Die Freigrenzen werden jährlich zum 1. Juli an den steuerlichen Grundfreibetrag angepasst; zuvor galt ein niedrigerer Betrag.

Für Lohnpfändungen nennt das Bundesjustizministerium einen unpfändbaren Grundbetrag von 1.587,40 Euro monatlich seit dem 1. Juli 2026, nach zuvor 1.555,00 Euro. Beide Werte greifen ohne Übergangsregelung: Arbeitgeber und Kreditinstitute müssen sie von sich aus beachten.

SchutzBetrag seit 1. Juli 2026Wer muss ihn beachten?
Grundfreibetrag auf dem P-Konto1.590 € je KalendermonatBank oder Sparkasse, automatisch
Unpfändbarer Grundbetrag beim Arbeitseinkommen1.587,40 € monatlichArbeitgeber, automatisch
Individuell festgesetzte Freibeträgeabweichendnur auf eigenen Antrag

Wie wird ein Girokonto zum P-Konto?

Der Ablauf ist kurz: Die Bank wird aufgefordert, das bestehende Girokonto als P-Konto zu führen. Spätestens nach vier Geschäftstagen muss die Umwandlung erfolgt sein. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Konto im Minus steht.

Ebenso wichtig ist, was die Bank nicht verlangen darf: kein vorheriger Ausgleich des Minus, keine Ratenzahlungsvereinbarung, kein persönlicher Termin. Auch das bisherige Kontomodell bleibt unverändert, und für die P-Konto-Funktion dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Höhere Kontoführungsentgelte oder das stille Streichen bisher vereinbarter Leistungen sind unzulässig.

Welche Beträge lassen sich über den Grundfreibetrag hinaus freigeben?

Der Grundfreibetrag deckt den Alltag einer Einzelperson ab. Wer Unterhalt leistet, Kindergeld erhält oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann weitere Beträge auf Nachweis freigeben lassen. Dafür wird eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank eingereicht.

Solche Bescheinigungen stellen unter anderem anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgeber, Familienkassen und Sozialleistungsträger aus. Die Verbraucherzentrale verweist zusätzlich auf die geförderte Anwendung KonBeO, über die sich eine Bescheinigung bei einer anerkannten Beratungsstelle beantragen lässt. Nur in besonderen Fällen ist zusätzlich eine gerichtliche Entscheidung nötig.

Was passiert mit dem Dispokredit?

Ein eingeräumter Dispositionskredit steht auf einem P-Konto in aller Regel nicht mehr zur Verfügung. Der Schutz bezieht sich auf Guthaben; ein Kreditrahmen wird üblicherweise gekündigt oder nicht weitergeführt.

Daraus folgt der wichtigste Hinweis zur Entscheidung: Ohne Zahlungsprobleme und ohne drohende Pfändung ist eine „vorsorgliche“ Umwandlung nicht sinnvoll. Die Verbraucherzentrale rät ausdrücklich davon ab.

Welche Fehler kosten im Alltag am meisten Geld?

Vier Punkte tauchen in der Beratungspraxis immer wieder auf:

  • Zu spät umgewandelt: Der Schutz wirkt ab Einrichtung. Wer erst nach dem Zahlungseingang reagiert, verliert unter Umständen bereits blockierte Beträge für diesen Monat.
  • Freibetrag nicht ausgeschöpft: Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben wird in begrenztem Umfang in den Folgemonat übertragen – wer es dort nicht nutzt, riskiert den Zugriff.
  • Bescheinigung vergessen: Kindergeld und Unterhaltspflichten erhöhen den Freibetrag nur mit Nachweis.
  • Gerichtlich festgesetzte Beträge: Wurden individuelle Freibeträge durch ein Gericht oder eine Vollstreckungsstelle festgesetzt, wirkt die jährliche Erhöhung nicht automatisch. Hier ist eine eigene Anpassung erforderlich.

Was gilt bei Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld?

Für Weihnachtsgeld besteht ein eigener Schutz: Bis zu 780 Euro bleiben pfändungsfrei, zusätzlich zu den übrigen Freibeträgen. Die Verbraucherzentrale führt diesen Punkt gesondert auf, weil er in der Lohnabrechnung leicht übersehen wird.

Wie geht es weiter, wenn die Pfändung beendet ist?

Die P-Konto-Funktion lässt sich wieder entfernen, sobald keine Pfändung mehr besteht und auch keine droht. Danach steht das Konto wieder in vollem Umfang zur Verfügung, inklusive eines möglichen Dispokredits – über dessen Einräumung die Bank allerdings neu entscheidet. Ein Wechsel zurück sollte deshalb erst erfolgen, wenn die Forderungen tatsächlich erledigt sind.

Häufige Fragen

Wie viel Geld ist auf einem P-Konto geschützt?

Seit dem 1. Juli 2026 sind automatisch 1.590 Euro je Kalendermonat geschützt. Weitere Beträge lassen sich auf Nachweis freigeben, etwa für Unterhaltspflichten oder Kindergeld.

Wie lange dauert die Umwandlung in ein P-Konto?

Spätestens vier Geschäftstage nach der Aufforderung muss die Bank das Girokonto als P-Konto führen.

Darf die Bank für ein P-Konto mehr Gebühren verlangen?

Nein. Durch die Umwandlung dürfen keine höheren Kontoführungsentgelte entstehen, und bisher vereinbarte Leistungen dürfen nicht automatisch beendet werden.

Bleibt der Dispokredit auf einem P-Konto bestehen?

In der Regel nicht. Geschützt wird Guthaben, nicht ein Kreditrahmen. Deshalb ist eine vorsorgliche Umwandlung ohne drohende Pfändung nicht sinnvoll.

Wirkt die jährliche Erhöhung der Freigrenzen automatisch?

Bei Banken und Arbeitgebern ja. Wurden individuelle Freibeträge gerichtlich oder durch eine Vollstreckungsstelle festgesetzt, muss die betroffene Person selbst eine Anpassung veranlassen.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
  2. Verbraucherzentrale: Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto
  3. Verbraucherzentrale: Pfändungsfreigrenzen – Erhöhung nicht verpassen
  4. Bundesministerium der Justiz: Pfändungsfreigrenzen

Stand der Angaben: 16. Oktober 2026. Termine und Preise können sich ändern; maßgeblich sind die verlinkten offiziellen Seiten.

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